Bürger-Newsletter
der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Tipps zu Vorsorgevollmachten
Vollmachten sind dazu gedacht, vertraute Personen dazu zu berechtigen, sich in besonderen Situationen helfen zu lassen. Die Bevollmächtigten können dann beispielsweise im Namen der Beauftragten Bankgeschäfte abwickeln, einkaufen oder auf Rechnung bezahlen.
Doch Vorsicht, dieses Vertrauen wird häufig von Betrügern missbraucht, denen es nur darum geht, auf diese Weise Geld zu erschleichen: