Bundesfinanzministerium und Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilen Koblenzer Bedenken gegen Altersgrenzen in Satzungen
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Altersdiskriminierung muss abgebaut werden
Seniorenbeirat fordert Unterstützung von politischen Parteien
Koblenz. „Die Bestrebungen des Koblenzer Seniorenbeirates, gegen Altersdiskriminierung anzugehen, müssen auch von den Fraktionen der politischen Parteien, die meinungsbildend in den zuständigen Parlamenten vertreten sind, unterstützt werden“ , so der stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz, Ingo Degner.
Vor kurzem wurde die Unterstützung auch von der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz beschlossen, in welcher der Koblenzer Seniorenbeirat durch seine Delegierten, den Vorsitzenden, Professor Dr. Heinz-Günther Borck und dessen Stellvertreter Ingo Degner, vertreten war. Dieses allein aber reiche nicht aus, sagte Ingo Degner und forderte die im Beirat vertretenen Mitglieder der Seniorengruppierungen aus politischen Parteien auf, in ihren Entsendestellen für weitere Unterstützung zu werben.
Beispielgebend hat Ingo Degner deshalb in seiner Eigenschaft als Mitglied des Landesvorstandes der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus durch diesen einen Antrag zur Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft eingebracht, der die rheinland-pfälzische Landesregierung auffordert, auch über den Bundesrat den Gesetzgeber zu veranlassen, den diskriminierenden § 33 Nr. 2 im Gerichtsverfassungsgesetz zu streichen, der Staatsbürger, die das 69. Lebensjahr vollendet haben, von der Übernahme eines Ehrenamtes als Schöffe ausschließt. Diese altersdiskriminierende Bestimmung im Gerichtsverfassungsgesetz wurde erst 1974 in das Gesetz eingefügt. „Zuvor gab es diese Altersbegrenzung nicht“, stellt der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz fest.
Pressemitteilung
Seniorenbeirat der Stadt Koblenz