Liebe Leserinnen & Leser, in den ersten Bundesländern haben die Sommerferien begonnen, und viele Menschen zieht es in den Urlaub. Damit dieser die nötige Erholung bietet, sollten Sie schon beim Planen und auch unterwegs aufmerksam und vorsichtig sein – unsere Tipps für eine sichere Reise helfen Ihnen dabei. Außerdem informieren wir Sie in diesem Newsletter über eine neue Masche des Enkeltricks und darüber, wie Sie sich vor Taschendieben schützen können. Darüber hinaus geben wir Eltern Tipps für einen sicheren Umgang mit dem ersten Smartphone ihrer Kinder und erklären, was hinter unserem neuen Sicherheitslevel zum Einbruchschutz steckt. Genießen Sie die Sommerzeit, auch wenn Sie nicht verreisen, und bleiben Sie sicher! |
Archiv der Kategorie: Seniorensicherheit
Statt Probelieferung untergeschobenes Abonnement
PRESSEMELDUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE RLP
Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Telefonmasche für Nahrungsergänzungsmittel
- Mit unseriöser Telefonwerbung wirbt ein Unternehmen für eine Probelieferung von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Die Anrufer locken Betroffene in eine Abofalle.
- Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderung zu widersprechen und einen Widerruf zu erklären.
In der Corona-Krise: Aktuelle Betrugsmaschen
PRESSEMELDUNG
Polizei Rheinland-Pfalz
In der Corona-Krise: Aktuelle Betrugsmaschen
Die aktuelle Lage stellt die Bevölkerung vor eine enorme Herausforderung und ist schlimm genug. Leider nutzen Kriminelle die Situation und die Angst vor dem Corona-Virus momentan schamlos aus und versuchen mit neuen Betrugsmaschen an Ihr Geld und andere Wertgegenstände zu gelangen. So bieten sie beispielsweise auf Fake-Shops medizinische Geräte und Atemschutzmasken an, die Kunden nie erhalten. Oder sie geben sich als infizierte Angehörige aus, um Geld bei ihren Opfern zu erschleichen.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Weihnachten ist ein Familienfest, an den Festtagen herrscht jedoch nicht überall ein freundliches Miteinander. In jeder Familie kann es zu Konflikten kommen und auch für Menschen, die allein oder nicht im Familienkreis feiern, sind die Tage rund um Weihnachten und Silvester oft eine schwere Zeit. Familien, die sonst eher selten so viel Zeit miteinander verbringen, gehen sich auf die Nerven und konsumieren womöglich auch noch zu viel Alkohol. Überzogene und oft unerfüllte Erwartungen an die Festtage führen dann schnell zu Frust und Aggressionen. Zu keiner Zeit im Jahr flüchten mehr Frauen in Frauenhäuser und auch Männer in Hilfseinrichtungen als an Weihnachten! Doch die Polizei kann schon im Vorfeld tätig werden. Sie kann z. B. einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen oder von einer bestimmten Örtlichkeit, z. B. gemeinsames Fitnessstudio, wegschicken (Platzverweis). Auch ist es möglich gewalttätige Person für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen oder in Gewahrsam zu nehmen. Die Polizei berät und informiert Sie zu weiteren Maßnahmen zu Ihrem Schutz, wie z. B. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz:
Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking). Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:
• Die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten.
• Bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält.
• Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.
Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
Herzlich willkommen! Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützen wir Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte beraten wir anonym und kostenfrei.
-> Weitere Informationen zum Hilfetelefon finden Sie hier
Einbruchschutz
Eine gute Nachbarschaft bedeutet Einbruchschutz
Aufmerksame Nachbarn sind Gold wert! Zwar denken viele von uns: „Bei mir zu Hause ist nichts zu holen“ – doch ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein größerer Schock als gedacht. Denn es fehlen nicht nur etwaige Wertsachen, der Verlust des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre ist oftmals viel schlimmer für die Betroffenen als erwartet.
Neben einem sicherheitsbewussten Verhalten und der richtigen Sicherungstechnik können sich Nachbarn auch beim Schutz vor Kriminalität gegenseitig helfen. Das hat nichts mit Schnüffeln oder Spionieren zu tun, sondern mit Verantwortung für das Wohl des anderen und der Allgemeinheit. Doch worauf sollten Sie achten?
Das sind die Tipps der Polizei:
- Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance.
- Achten Sie bewusst auf verdächtige Situationen.
- Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken.
- Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie sie an.
- Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Keller- und Bodentüren stets verschlossen sind.
- Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nachbarn, indem Sie z.B. den Briefkasten leeren. Es geht darum, einen bewohnten Eindruck zu erwecken.
- Alarmieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen und Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) sofort die Polizei über Notruf 110.
Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – dann haben Einbrecher weniger Chancen. Zum Jahresende bietet es sich an, hilfsbereiten Nachbarn einmal Danke für Ihre Aufmerksamkeit zu sagen!
Haustürgeschäfte
Haustürgeschäfte
Bei allen Betrugsfällen an der Haustür handelt es sich um sogenannte Haustürgeschäfte.
Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter
- am Arbeitsplatz
- in der Privatwohnung
- bei Freizeitveranstaltungen
- bei Kaffeefahrten oder
- auf der Straße
angesprochen und zur „Abgabe einer Erklärung“ veranlasst wurden.
Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.
Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen. Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: „Dieses Angebot gilt nur noch heute!“) auf keinen Fall unter Druck setzen. Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden. Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie GELDWECHSLER “ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei. Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.
Informationen vom Sicherheitsberater März 2016
Sie sehen es niemand an der Nasenspitze an!
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: „Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen“. Das ist immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachenvorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden, zum Beispiel beim Haustürbetrug.
Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.
Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als
angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.
Achtung Eigenheimbesitzer:
Lehnen Sie jegliche Angebote von Wanderarbeitern ab, die Ihnen spontane Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten) anbieten. Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur der Täuschung und werden nicht beendet. Zahlen Sie niemals Geld im Voraus!
Körperverletzung
Körperverletzung
Rempeln, Schubsen, Stoßen, Treten, Bein stellen, Boxen, Klatschen: Gehört all das schon zum Bereich der Körperverletzung? Laut Gesetz ist die Körperverletzung eine Handlung, bei der die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden eines anderen Menschen angegriffen wird.
Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 223 – 233 bestraft. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung, je nachdem, wie sie begangen wird oder welche Verletzungen der Angegriffene erleidet.
So wird eine Körperverletzung, die mit einer Waffe begangen wird, schwerer bestraft als eine Ohrfeige. Auch wenn mehrere Personen gemeinsam jemanden angreifen, wirkt sich das strafverschärfend aus. Hinsichtlich der Folgen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß: Sobald wichtige Körperfunktionen beeinträchtigt werden, wie Sehfähigkeit, Gehör oder Sprechfähigkeit, ist die angedrohte Strafe besonders hoch. Erst recht, wenn die Körperverletzung zum Tod führt.
FAKTEN
Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung nach § 223 -233 StGB bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.
OPFER
Als Opfer einer Körperverletzung fühlst man sich oftmals hilflos und schweigst aus Angst vor weiteren Verletzungen. Vielleicht denkst du, dass die anderen dich nicht ernst nehmen. Die Menschen sagen: Wenn du angegriffen wirst, musst du dich wehren! Sich selbst zu verteidigen ist erlaubt. Jedoch nur so weit, dass man den Angreifer abwehren kann. Weglaufen ist dann eine gute Möglichkeit oder andere um Hilfe bitten.
Körperverletzungen dürfen nicht im Verborgenen geschehen. Sie dürfen nicht geduldet werden, denn sie führen nicht zur Klärung von Problemen. Vielmehr wird dadurch das Zusammenleben erschwert und es entsteht neue Gewalt.
TIPPS
Meide Örtlichkeiten, an denen sich häufig gewaltbereite Cliquen aufhalten. Dies gilt auch für abgelegene Straßen, Wege und Plätze – besonders bei Dunkelheit.
Kommst du in eine Notsituation, schreie laut und / oder fordere Fremde zur Hilfe auf. Oftmals lassen Täter dann von ihrem Vorhaben ab.
Wirst du beleidigt oder bedroht, versuche das Verhalten zu ignorieren oder nicht darauf zu reagieren.
Im Zweifelsfall: lauf weg! Versuche selbstbewusst zu wirken und dadurch von dir abzulenken. Ein aufrechter und schneller Gang strahlt Sicherheit aus.
Falls dir die Täter nicht bekannt sind, Präge dir das Aussehen und besondere Merkmale ein. Für die polizeiliche Beweisführung ist das ganz entscheidend.
Nach einer Tat nichts zu tun, macht die Täter stark und dich zu einer berechenbaren Größe. Besonders wichtig: Teile das Erlebte einer Person deines Vertrauens mit – Der POLIZEI – Rechtsanwalt – usw.
Gehe sobald wie möglich zur Polizei und erstatte Anzeige. Nicht bei jeder Rempelei, das wäre übertrieben – aber dann, wenn die Grenzen überschritten sind.
Hab keine Angst vor Rache! In den überwiegenden Fällen handelt es sich um spontan ausgesprochene Drohungen, weil der Täter eine Strafverfolgung verhindern will.
Gewalt kann sich gegen Menschen, aber auch gegen Tiere oder Sachen richten. Von Gewalt spricht man, wenn nicht zufällig, sondern absichtlich und gezielt gehandelt wird. Dabei ist für den Täter Gewalt etwas anderes als für das Opfer. Während der Täter sein Handeln oftmals nicht so schlimm findet, ist es für den, der Gewalt erleiden muss, sehr schmerzhaft. Nicht nur, weil es körperlich weh tut, sondern weil dabei auch die Seele verletzt wird. Menschen empfinden unterschiedlich und so kann beispielsweise schon Anschreien als Gewalt erlebt werden.
Gewalt beginnt nicht erst beim Tun. Gewalt beginnt bereits, wenn sie verharmlost oder geduldet wird. Auch Worte können verletzen, demütigen und bloßstellen. Mit Worten kann man gezielt Unwahrheiten verbreiten, jemanden herabsetzen, beleidigen, provozieren oder lächerlich machen. Auch Worte tun weh und können über lange Zeit schmerzen, länger als eine Ohrfeige.
Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!
Pressemeldung:
Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!
Aufmerksame Nachbarn sind Gold wert! Zwar denken viele von uns: „Bei mir zu Hause ist nichts zu holen“ – doch ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein größerer Schock als gedacht. Denn es fehlen nicht nur etwaige Wertsachen, der Verlust des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre ist oftmals viel schlimmer für die Betroffenen als erwartet.
Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz! weiterlesen