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Altersdiskriminierung

Weil sich der Seniorenbeirat Koblenz verstärkt um das Thema Altersdiskriminierung kümmert und sogar eine Arbeitsgruppe gegründet hat, fand der SWR es wichtig darüber zu berichten.

Am Dienstag dem 05. Juni 2018 wurde in Koblenz ein Beitrag produziert, der in der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ am Donnerstag dem 07. Juni 2018 um 20:15 Uhr ausgestrahlt wurde.

       Bericht  hier→

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Seniorenbeirats der Stadt Koblenz

Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz wurde auf einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 24. April 1997 eingerichtet und trat am 27. Oktober 1997 erstmals zusammen; seine jeweilige Amtszeit von fünfJahren stimmt mit der des Stadtrates überein.
Der Seniorenbeirat besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Altenbegegnungsstätten, Heimbeiräte, Kirchen und Seniorenvereinigungen der politischen Parteien zusammen; daneben werden sechs Mitglieder aus seniorenrelevanten Bereichen kooptiert.
Der oder die Vorsitzende wird auf Vorschlag des Seniorenbeirates vom Rat der Stadt gewählt.
Nach der Satzung vom 04. 06. 2009 ist der Seniorenbeirat als parteipolitisch unabhängiges und überkonfessionelles Organ des Rates gem. § 56a der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz, die über 60 Jahre alt sind (am 31.12. 2020 etwa 28 % der Gesamtbevölkerung, nämlich 31730 Personen).

Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Der Seniorenbeirat kann im Rahmen seiner selbst gegebenen Geschäftsordnung grundsätzlich über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren. Darüber hinaus kann er in Angelegenheiten der Selbstverwaltung Wünsche äußern sowie Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben; der oder die Vorsitzende ist berechtigt, hierzu an allen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme (§ 6(5) der Geschäftsordnung des Rates) teilzunehmen.
Im Sinne der von der EU vorgegebenen Demografiepolitik, die von den Regierungen verlangt, auch im Alter die Schranken für einen aktiven Einsatz in der Gesellschaft und für selbstbestimmtes Leben zu beseitigen und den Seniorinnen und Senioren die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von der örtlichen bis zur nationalen Ebene zu ermöglichen (im Nikosia-Dokument von 2012 ist von „active aging“ und „social inclusion“ die Rede), und in Übereinstimmung mit den vom rheinland-pfälzischen Demografieministerium herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen wendet sich der Seniorenbeirat gegen jede Art von Ausgrenzung allein wegen des kalendarischen Alters (Altersdiskriminierung). Er setzt sich nachdrücklich für ein Verständnis der Generationen untereinander, z. B. durch Formen generationenübergreifenden Wohnens, und für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis in das hohe Alter; das schließt die Förderung von Begegnungsmöglichkeiten, von Strukturen gegenseitiger Hilfe, von Mobilität und Gesundheit ein.
Den in der Öffentlichkeit vorhandenen, gelegentlich von überholten Vorurteilen geprägten Meinungsbildern über ältere Menschen und den in der Stadt Koblenz vorhandenen Heimen und Einrichtungen der Altenhilfe gilt darüber hinaus die besondere Aufmerksamkeit des Seniorenbeirates, der dazu beitragen möchte, dass für Menschen jeden Alters der Werbespruch „Koblenz, die Stadt zum Bleiben“ lebendige Wirklichkeit bleibt.

Antrag fußgängerfreundliches Koblenz

Koblenz, den 22.3.2018

Am 27.3.2018 persönlich übergeben
An den Oberbürgermeister
der Stadt Koblenz
Herrn Professor
Dr. Joachim Hofmann-Göttig

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf seiner Plenarversammlung vom 8.3.2018 hat der Seniorenbeirat einstimmig beschlossen, die von seinem Arbeitskreis Demografie und Stadtentwicklung (Sprecher Edgar Kühlenthal) vorgelegten Vorschläge für ein fußgängerfreundliches Koblenz zur Berücksichtigung bei der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung zuzuleiten.
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Bei Anruf Betrug

Bei Anruf Betrug

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Betrugsmaschen am Telefon

(VZ-RLP / 21.02.2018) Mit Tricks, Lügengeschichten und Angstmache am Telefon ziehen Betrüger Menschen aller Altersschichten über den Tisch. Die Anrufer geben sich beispielsweise als Staatsanwälte, Notare oder Mitarbeiter von Behörden aus. Mit diesem offiziellen „Anstrich“ wollen die Täter einschüchtern und erreichen, dass die Opfer ihren Unwahrheiten Glauben schenken und hohe Geldsummen an sie überweisen.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigen typische Betrugsmaschen am Telefon auf und geben Tipps, wie sich Betroffene schützen können.

Wichtige Nachricht am Telefon

Bei einem seriös klingenden Telefonanruf gibt der Anrufer vor, eine wichtige Nachricht zu überbringen. Der eigentliche Schock folgt oft erst viel später. Die Angerufenen haben angeblich teure Verträge abgeschlossen oder sollen mehrere tausend Euro an Kriminelle im Ausland überweisen, ohne dafür jemals eine Gegenleistung zu erhalten. „Jeder kann zum Opfer werden, denn die Lügengeschichten am Telefon werden vollkommen nachvollziehbar und glaubwürdig vorgetragen“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Ungewollte Verträge über Strombelieferung

Call Center, die Verträge für die Strombelieferung vermitteln, bedienen sich oft fragwürdiger Methoden. Sie geben sich beispielsweise als die Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur aus und entlocken ihren Opfern so persönliche Daten. Damit führen sie unbemerkt einen Wechsel des Anbieters durch und nehmen dafür eine Verkaufsprovision ein. Oder sie geben vor, nur ein unverbindliches Angebot zusenden zu wollen. Darauf folgt meist die schriftliche Bestätigung eines angeblich verbindlich abgeschlossenen Vertrages.

Auto- und Geldgewinne

Regelmäßig wird den Opfern vorgespiegelt, sie hätten ein teures Auto oder einen hohen Geldpreis gewonnen. Vor der Übergabe seien aber angeblich Steuern, Gebühren, Notar- oder Überführungskosten zu begleichen. „Wenn am Telefon alles zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht wahr“, sagt Verbraucherschützer Gollner.

Angebliche Staatsanwälte und falsche Microsoft-Mitarbeiter

Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder als Gerichtsvollzieher ausgeben, sprechen von angeblich offenen Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro aus der Teilnahme an Gewinnspielen. Werde nicht zumindest ein Teilbetrag sofort gezahlt, dann würde umgehend Anklage erstattet.

Falsche Mitarbeiter eines vermeintlichen IT- Unternehmens rufen an und geben oftmals in englischer Sprache vor, die Rechner der Opfer seien von Viren und Trojanern befallen. Für einen falschen und unseriösen Kundendienst-Einsatz per Fernwartungssystem sollen die Opfer dann mehrere hundert Euro zahlen. Darüber hinaus ermöglicht das Fernwartungssystem den Betrügern vollen Zugriff auf sensible Daten, z.B. Passwörter, Bankdaten, der Computer, so dass die Opfer oftmals doppelten Schaden erleiden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Täter hierbei Viren auf den PC laden bzw. der PC für eine weitere Nutzung komplett gesperrt wird.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale empfehlen Betroffenen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen oder vorschnell zu handeln. Sie stehen mit Rat und Hilfe bereit, um mögliche Opfer zu unterstützen.

Die wichtigsten Tipps von Polizei und Verbraucherzentrale
in Kürze:

• Bei Anrufen unbekannter Personen, die bestimmte Handlungen verlangen, ist Skepsis angebracht. Im Zweifel beenden Sie das Telefonat.

• Angebliche Gewinne, Forderungen oder vermeintlich abgeschlossene Verträge sollten vom Anrufer schriftlich bestätigt werden. Die Adresse oder sonstige sensible Daten sollten nicht am Telefon genannt werden. Seriöse Firmen haben diese vorliegen und müssen sie nicht telefonisch erfragen.

• Gegen angeblich abgeschlossene oder untergeschobene Verträge kann man sich mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale wehren. Er kann unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/migration_files/media217340A.pdf herunter geladen werden.

• Vorsicht, wenn Anrufer Überweisungen oder Bargeldtransfers – insbesondere ins Ausland – verlangen. Diese Forderung kann durch Rücksprache mit Polizei, Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt geprüft werden.

• Wer unsicher ist, kann im Telefonverzeichnis nach der genannten Stelle suchen und dort nachfragen. Keinesfalls sollte die von den Anrufern mitgeteilte Rückrufnummer oder die Rückruftaste verwendet werden, sonst hat man möglicherweise nur wieder die Betrüger an der Strippe.

• Bei der Rufnummernanzeige im Telefondisplay ist Misstrauen angesagt. Die angezeigte Nummer kann gefälscht sein.

• Denken Sie daran: Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation befinden, von einer Straftat erfahren oder sonstige verdächtige Hinweise an die Polizei mitteilen wollen, rufen Sie im Zweifel die 110! Wir helfen Ihnen!

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke oder unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Koblenzer Seniorenbeirat beschließt auf Antrag seines Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Altersdiskriminierung“ Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung weiterlesen

Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung

Am 18. Jan. 2018 beschloss das Plenum des Seniorenbeirates auf Antrag des Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe gegen Altersdiskriminierung.

Näheres zur Darstellung der Gesamtproblematik finden Sie als Kurzfassung (elektronische Präsentation) hier;
eine Langfassung (in Aufsatzform) können Sie hier nachlesen: 0001.Altersdiskriminierung20180221