ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)
ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)
Wen und zu was berät die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos
bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Wie berät die EUTB?
•Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
•Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
•Unabhängig von Trägern, die
Leistungen bezahlen oder erbringen
•Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
•Rat und Orientierung gebend
•Ganz nach Ihren individuellen
Bedürfnissen
Die Beratung von Betroffenen für
Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Förderung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB mit 58 Mio. Euro jährlich.
Weitere Informationen
www.teilhabeberatung.de
www.gemeinsam-einfach-machen.de
BMAS-Bürgertelefon
030 221 911 006
Gebärdentelefon:
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
Wo ist die nächste EUTB?
Barrierefreies Web-Portal
www.teilhabeberatung.de
Dort finden Sie:
Die rund 500 Beratungsangebote der
EUTB im gesamten Bundesgebiet.
Das Wörterbuch der Teilhabe
von A bis Z.
und vieles mehr …
TEILHABEBERATUNG
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB Koblenz und Umgebung
Stegemannstraße 5-7
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 2007 88 30
Fax: 0261 / 2007 88 31
E-Mail: info@eutb-koblenz.de
Generationenfest 2019
Am 22. August 2019 findet die zweite Auflage des Generationenfestes unter der Schirmherrschaft von Bürgermeisterin Ulrike Mohrs auf dem Gelände der Balthasar-Neumann-Grundschule auf der Pfaffendorfer Höhe in Koblenz statt.
Koblenz. Koblenz, die Stadt zum Bleiben, entwickelt sich gemäß seines Leitbildes als familienfreundliche Kommune stetig weiter. Nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Vernetzungen und einem großen sozialen Engagement von Unternehmen, gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz. Wie schon im vergangenen Jahr haben sich das Bündnis für Familie, der Seniorenbeirat und das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales zusammengeschlossen und in Kooperation mit der Balthasar-Neumann-Grundschule auf der Paffendorfer Höhe das zweite Koblenzer Generationenfest geplant, denn – Jung und Alt sind gemeinsam doppelt stark.
Im vergangenen Jahr fanden sich rund 120 Menschen im Alter von 2-99 Jahren auf dem Spielplatz Trifter Weg in Koblenz Metternich ein, um bei strahlendem Sonnenschein eine schöne Zeit miteinander zu verbringen. Die vielen positiven Rückmeldungen der Anwesenden haben die Organisatoren überzeugt, ein solches Fest auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen.
Ein buntes Programm, welches große und kleine, alte und junge Menschen gleichermaßen anspricht, erwartet Sie – lassen Sie sich überraschen.
Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns, Sie am 22.08.2019 von 10.00-12.00 Uhr auf dem zweiten Koblenzer Generationenfest begrüßen zu dürfen!
Herzlichst Ihr Bündnis für Familie, Seniorenbeirat Koblenz, Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales und die Kinder der Balthasar-Neumann-Grundschule
Trickbetrug am Telefon – Das perfide Spiel mit Ängsten
Trickbetrug am Telefon – Das perfide Spiel
mit Ängsten
Täter geben sich weiterhin als Enkel und Polizeibeamte aus
(VZ-RLP / 19.06.2019) Anrufe durch falsche Polizisten und vermeintliche Enkel bleiben in Rheinland-Pfalz weiterhin aktuell. Erst kürzlich schlugen die „falschen Polizisten“ in Finthen zu und konnten eine Seniorin um 40.000 Euro betrügen.
Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände herauszugeben. Die Betrugsmaschen werden zum Teil kombiniert und an das Gegenüber angepasst. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklären, worauf Betroffene achten können, um die Betrüger am Telefon dennoch schnellstmöglich zu entlarven.
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Beendigung der Altersdiskriminierung von Schöffen
Nachfolgend lesen Sie das Anschreiben zum Thema „Altersdiskriminierung von Schöffen“ von Stephan Wefelscheid (FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz) an die Ministerpräsidentin Dreyer.
-> DOKUMENT
Nachfolgend lesen Sie die Stellungnahme des Vorsitzenden des Seniorenbeirates Koblenz mit dem Betreff: Altersdiskriminierung (Schr. der Freien Wähler an Sie vom 26.04.2019) an die Ministerpräsidentin Dreyer.
-> DOKUMENT
Ab wann spricht man von Altersdiskriminierung?
Der Sozialverband VdK bringt in seinen internetbasierten Sendungen (vdk-tv) aktuelle Probleme der Sozialpolitik zur Sprache und hatte sich im März 2019 an den Beiratsvorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Dieser erklärte seine Bereitschaft zur Mitwirkung und schlug vor, zusätzlich mit zwei von den diskriminierenden Altersgrenzen in Gerichtsverfassungsgesetz und Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland betroffenen Personen zu sprechen. Die Gespräche wurden in Koblenz am 3. April 2019 aufgenommen.
-> Film: „Ab wann spricht man von Altersdiskriminierung?“
Koblenzer Seniorenbeirat sucht Sie!
Koblenzer Seniorenbeirat sucht Sie!
Möchten Sie sich für die Belange der Koblenzer Seniorinnen und Senioren einsetzen? Die Stadt und das Miteinander der Generationen auch seniorenfreundlich gestalten?
Voraussichtlich am 26. August 2019 wird sich der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, der seit 1997 die Interessen fast eines Drittels der städtischen Bevölkerung vertritt, neu konstituieren.
Alle Koblenzer Bürgerinnen und Bürger , die das 60ste Lebensjahr vollendet haben und aktiv an der Gestaltung eines für alle Generationen lebenswerten Lebens in Koblenz mitwirken wollen, können sich im Seniorenbeirat für die Teilhabe auch älterer Menschen an politischen, kulturellen und sozialen Entscheidungsprozessen einsetzen.
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Altersdiskriminierung in der rheinischen Kirchenordnung – Vortrag Prof. Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk der EKiR
Am 29. März 2019 wandte sich der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk in Bonn gegen die altersdiskriminierenden, über 400000 Gemeindemitglieder ausgrenzenden Bestimmungen über die Altersgrenze für Presbyter in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Er erklärte sie für unvereinbar mit den tragenden Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts, an das die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden ist. Näheres hier:
http://www.live-pr.com/altersdiskriminierung-in-der-ekir-ev-kirche-r1050724713.htm