Am 29. März 2019 wandte sich der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk in Bonn gegen die altersdiskriminierenden, über 400000 Gemeindemitglieder ausgrenzenden Bestimmungen über die Altersgrenze für Presbyter in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Er erklärte sie für unvereinbar mit den tragenden Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts, an das die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden ist. Näheres hier:
http://www.live-pr.com/altersdiskriminierung-in-der-ekir-ev-kirche-r1050724713.htm