Altersdiskriminierung in der rheinischen Kirchenordnung – Vortrag Prof. Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk der EKiR

Am 29. März 2019 wandte sich  der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk in Bonn gegen die altersdiskriminierenden, über 400000 Gemeindemitglieder ausgrenzenden  Bestimmungen über die Altersgrenze für Presbyter in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Er erklärte sie für unvereinbar mit den tragenden Grundsätzen des deutschen  Verfassungsrechts, an das die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden ist. Näheres hier:

http://www.live-pr.com/altersdiskriminierung-in-der-ekir-ev-kirche-r1050724713.htm