Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Koblenzer Seniorenbeirat beschließt auf Antrag seines Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Altersdiskriminierung“

Koblenz, am 18.1.2018. Die jüngste Plenarsitzung des Koblenzer Seniorenbeirates leitete der Vorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck mit einem Vortrag über immer noch bestehende teils lächerliche, teils ärgerliche Beispiele einer mit dem Grundgesetz seines Erachtens  unvertretbaren Altersdiskriminierung ein.

Nach einem kurzen Rückblick auf den Stellenwert von Alter in der Geschichte erläuterte Borck die Altersdiskriminierungsverbote der Charta der Grundrechte der EU und verwies auf das deutsche Ausführungsgesetz dazu, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Beide gelten sinngemäß nur für den Arbeitsmarkt. Dagegen fehlen Regelungen für Ehrenämter, obgleich das Grundgesetz selbst Diskriminierungsverbote enthält, die nach Art. 1(3) GG unmittelbar Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung binden.

Deutlich wurde, dass diskriminierende Altersgrenzen u.a. im Gerichtsverfassungsgesetz (Altersgrenze für Schöffen) und in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Altersgrenze für Presbyter = Gemeindeälteste) existieren; letztere widersprechen eindeutig den von der Evangelischen Kirche in Deutschland selbst 2009, aber auch den von der Europäischen Union 2012 verkündeten Grundsätzen über die Teilhabe älterer Menschen an den kulturellen, sozialen und politischen Entscheidungsprozessen von der regionalen bis zur nationalen Ebene .  Außerdem sah Borck sie als mit den in einigen Bundesländern bereits existierenden Seniorenmitwirkungsgesetzen und mit dem Status der Kirche als öffentlich-rechtlicher Körperschaft unvereinbar an. Zugleich legte er dar, dass verschiedene aktuelle verfassungsgerichtliche Urteile Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung unterstützen können.

Dem Antrag des Vorsitzenden, in Zusammenarbeit mit anderen Seniorenbeiräten, aber auch mit  den politischen Parteien – alle Direktkandidaten des Bundestagswahlkreises 199 waren anlässlich der letzten Bundestagswahl zu diesem Thema befragt worden waren und hatten sich durchweg gegen jede Form von Altersdiskriminierung ausgesprochen – eine eigene Entschließung  zu erarbeiten, schloss sich das Plenum einstimmig an. In Kürze wird die dazu gebildete Arbeitsgruppe zusammentreten und die weiteren Schritte beraten.

Vgl. dazu  auch:

http://www.newsmax.de/neu-konstituierte-arbeitsgruppe-des-seniorenbeirats-koblenz-bereitet-entschlieung-gegen-altersdiskriminierungen-in-kirche-und-staat-vor-pressemitteilung20079.html

Eine von Prof. Borck erarbeitete ausführliche Darstellung der Altersdiskriminierungsproblematik findet sich ab sofort auf den Internetseiten des Seniorenbeirats (www.sb-ko.de -> Aktuelles)