Am 6.11.2015 fand eine Podiumsdiskussion über „Aspekte des generationenübergreifenden Wohnens“ in der DRK-Begegnungsstätte An der Liebfrauenkirche 20, 56068 Koblenz, statt. Im Ergebnis waren sich alle Teilnehmer darin einig, dass Projekte generationenübergreifenden Wohnens von und in der Stadt Koblenz gefördert werden sollen. Hierzu soll eine Lenkungsgruppe beim Oberbürgermeister eingerichtet werden.
Eine gemeinsam mit dem Kreisseniorenbeirat Mayen-Koblenz organisierte Fahrt zum Landesseniorenkongress in Mainz fand am 4.11.2015 statt.
Altersdiskriminierung? Nein Danke!
Antidiskriminierungsantrag des Koblenzer Seniorenbeirats auf Empfehlung des Vorstandes von der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz einstimmig angenommen
Koblenz/Bad Kreuznach. „Jetzt hat es unser Antrag gegen Altersdiskriminierung bis zur Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung (LSV) Rheinland-Pfalz geschafft und wurde dort einstimmig angenommen“, freut sich der Vorsitzende des Seniorenbeirats Koblenz, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck. Ein besonderer Erfolg, denn der Vorstand der LSV hat in der kürzlich stattgefundenen Mitgliederversammlung in Bad Kreuznach zugesichert, den Antrag allen Bundestagsfraktionen zukommen zu lassen. „Wer weiß? Vielleicht schreiben wir ja noch Rechtsgeschichte“, schmunzelt Prof. Dr. Borck.
Bereits 2013 hatte sich Prof. Dr. Borck im Rahmen seiner Arbeit und Mitgliedschaft im Seniorenbeirat für den Antrag gegen Altersdiskriminierung stark gemacht. Als Anlass dienten ihm die damals in Aufstellung befindlichen Schöffenlisten, die viele Leerstellen aufwiesen. Gründe dafür waren seiner Ansicht nach u. a. in der rechtswidrigen Altersbegrenzung auf 69 Jahre zu suchen: „Die Altersbegrenzung widerspricht sowohl geltendem europäischen als auch deutschem Recht. Anlässlich der vielen Lücken auf den Listen sollte man diese Einschränkung überdenken“, meint Prof. Dr. Borck. Deshalb hatte er sich neben seinem Antrag in einem ausführlichen Brief an Familienministerin Kristina Schröder gewandt und ihr seine Überlegungen zu dem Thema geschildert.
Unterstützung erhält er in dieser Sache auch von der stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenbeirates Monika Artz: „Prof. Dr. Borck hat uns eine hervorragende Beschlussvorlage zu dem Thema unterbreitet, umso schöner, dass diese nun eine solche Beachtung auf der LSV bekommen hat“, betont Frau Artz.
Erst seit Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigt sich – ausgehend von den Vereinigten Staaten – die Wissenschaft stärker mit dem Phänomen der Altersdiskriminierung. In Deutschland stellten sich Staat und Bundesverfassungsgericht lange tot, bis zunehmende Bevölkerungsalterung und europäische Gesetzgebung Änderungen und Diskriminierungsverbote erzwangen, die mittlerweile Drittwirkung entfalten und zur Erweiterung demokratischer Teilhabe in unserem Staatswesen beitragen.