Genug Betrug
Identitätsdiebstahl – Was tun bei Datenmissbrauch?
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps
(VZ-RLP / 18.10.2023) Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto
können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder
Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen.
Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Das Landeskriminalamt und die
Verbraucherzentrale raten, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.
Typischer Beispielfall:
Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen
die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann
beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte
der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.
Anlässlich des „European Cyber Security Month“ geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines
Identitätsdiebstahls verhalten soll:
· Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
· Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache
des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
· Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
· Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
· Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurückgebucht werden.
· Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale
<https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf> der Forderung widersprochen werden.