Haustürgeschäfte
Bei allen Betrugsfällen an der Haustür handelt es sich um sogenannte Haustürgeschäfte.
Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter
- am Arbeitsplatz
- in der Privatwohnung
- bei Freizeitveranstaltungen
- bei Kaffeefahrten oder
- auf der Straße
angesprochen und zur „Abgabe einer Erklärung“ veranlasst wurden.
Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.
Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen. Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: „Dieses Angebot gilt nur noch heute!“) auf keinen Fall unter Druck setzen. Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden. Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie GELDWECHSLER “ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei. Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.
Informationen vom Sicherheitsberater März 2016
Sie sehen es niemand an der Nasenspitze an!
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: „Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen“. Das ist immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachenvorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden, zum Beispiel beim Haustürbetrug.
Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.
Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als
angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.
Achtung Eigenheimbesitzer:
Lehnen Sie jegliche Angebote von Wanderarbeitern ab, die Ihnen spontane Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten) anbieten. Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur der Täuschung und werden nicht beendet. Zahlen Sie niemals Geld im Voraus!