November 2018
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, www.polizei-beratung.de
Mainz (ots) – Es ist eine Situation, die keiner in seinen eigenen vier Wänden erleben möchte: Sie kommen nach Hause, die Tür ist aufgebrochen und die Räume sind verwüstet. Auch wenn der erste Schock nach einem Einbruch groß ist, müssen Betroffene jetzt einige Dinge regeln. Die Polizei Rheinland-Pfalz klärt auf, was zu tun ist.
Tatortaufnahme durch die Polizei
Auch wenn es Betroffenen oft schwerfällt, das Chaos zu ertragen, sollten sie auf keinem Fall etwas am Tatort verändern. Stattdessen gilt es, umgehend die Polizei zu informieren, sodass diese mögliche Spuren sichern kann, die den oder die Täter überführen könnten. Befragung und Tatortaufnahme haben in dieser Situation oberste Priorität.
Versicherung
Indem Betroffene die Polizei informieren, sorgen sie nicht nur dafür, dass ein Ermittlungsverfahren in Gang kommt. Die Anzeige ist auch Voraussetzung dafür, dass die Versicherung eventuelle Schäden übernimmt. Möglichst genaue Angaben zur Tat (wann, wo, wie, was), Schäden und entwendeten Gegenständen, die mit Bildern dokumentiert sind, helfen den Prozess zu beschleunigen.
Wichtig: Bei gestohlenen Gegenständen, wie Kamera, Tablet oder Fernseher, muss das Einbruchsopfer belegen, dass es diese besessen hat. Kaufbelege sollten also immer aufgehoben, teure Gegenstände für den „Ernstfall“ fotografiert werden. Ein Muster für eine Wertgegenstandsliste ist hier zu finden: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/107-wertgegenstandsliste/
Handwerker
Wenn Polizei und Versicherung alle benötigten Angaben haben und die Arbeiten vor Ort abgeschlossen sind, können die Aufräumarbeiten und Reparaturen beginnen. Der Handwerker kommt, um nach den Vorgaben der Versicherung, die Schäden an Türen und Fenstern zu reparieren. „Doch nicht jeder Handwerksbetrieb kennt sich gleichermaßen mit den Möglichkeiten der Sicherungstechnik aus“, merkt LKA-Sicherungsexperte Kurt Schmidt an. „Deshalb führen wir Listen an Unternehmen, die mechanische und elektronische Sicherungseinrichtungen fachgerecht einbauen.“ Die aufgelisteten Betriebe haben erfolgreich in einem Aufnahmeverfahren nachgewiesen und sich verpflichtet, dass Sie die polizeilichen Empfehlungen beim Einbau von Sicherungstechnik umsetzen: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnungseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/
Polizeiliche Beratung
Viele Einbruchsopfer fühlen sich nach einem Einbruch unsicher und wissen nicht genau, an welchen Stellen im Haus oder in der Wohnung Nachrüstungsbedarf besteht. Die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz setzen hier an und bieten individuelle, sicherheitstechnische und verhaltensorientiere Beratungen an:
Psychologische Hilfe
Neben den materiellen Schäden haben Einbruchsopfer oft noch lange mit den psychischen Folgen zu kämpfen. Bei allen fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien gibt es Opferschutzbeauftragte. Diese bieten Betroffenen, Zeugen und Angehörigen persönliche oder telefonische Beratung und vermitteln weitere Hilfsangebote vor Ort:
https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/opferschutz/opferschutzbeauftragte/ Darüber hinaus sind spezielle Einrichtungen und Organisationen, wie beispielsweise der Opferschutzverein „Weißer Ring“, wichtige Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Thema Einbruch auch unter https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/
oder unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/einbruchsdiebstahl/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka
Weitergeleitet am 26.11.2018 von Ihrem
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