Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz wurde auf einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 24. April 1997 eingerichtet und trat am 27. Oktober 1997 erstmals zusammen; seine jeweilige Amtszeit von fünfJahren stimmt mit der des Stadtrates überein.
Der Seniorenbeirat besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Altenbegegnungsstätten, Heimbeiräte, Kirchen und Seniorenvereinigungen der politischen Parteien zusammen; daneben werden sechs Mitglieder aus seniorenrelevanten Bereichen kooptiert.
Der oder die Vorsitzende wird auf Vorschlag des Seniorenbeirates vom Rat der Stadt gewählt.
Nach der Satzung vom 04. 06. 2009 ist der Seniorenbeirat als parteipolitisch unabhängiges und überkonfessionelles Organ des Rates gem. § 56a der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz, die über 60 Jahre alt sind (am 31.12. 2020 etwa 28 % der Gesamtbevölkerung, nämlich 31730 Personen).
Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Der Seniorenbeirat kann im Rahmen seiner selbst gegebenen Geschäftsordnung grundsätzlich über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren. Darüber hinaus kann er in Angelegenheiten der Selbstverwaltung Wünsche äußern sowie Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben; der oder die Vorsitzende ist berechtigt, hierzu an allen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme (§ 6(5) der Geschäftsordnung des Rates) teilzunehmen.
Im Sinne der von der EU vorgegebenen Demografiepolitik, die von den Regierungen verlangt, auch im Alter die Schranken für einen aktiven Einsatz in der Gesellschaft und für selbstbestimmtes Leben zu beseitigen und den Seniorinnen und Senioren die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von der örtlichen bis zur nationalen Ebene zu ermöglichen (im Nikosia-Dokument von 2012 ist von „active aging“ und „social inclusion“ die Rede), und in Übereinstimmung mit den vom rheinland-pfälzischen Demografieministerium herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen wendet sich der Seniorenbeirat gegen jede Art von Ausgrenzung allein wegen des kalendarischen Alters (Altersdiskriminierung). Er setzt sich nachdrücklich für ein Verständnis der Generationen untereinander, z. B. durch Formen generationenübergreifenden Wohnens, und für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis in das hohe Alter; das schließt die Förderung von Begegnungsmöglichkeiten, von Strukturen gegenseitiger Hilfe, von Mobilität und Gesundheit ein.
Den in der Öffentlichkeit vorhandenen, gelegentlich von überholten Vorurteilen geprägten Meinungsbildern über ältere Menschen und den in der Stadt Koblenz vorhandenen Heimen und Einrichtungen der Altenhilfe gilt darüber hinaus die besondere Aufmerksamkeit des Seniorenbeirates, der dazu beitragen möchte, dass für Menschen jeden Alters der Werbespruch „Koblenz, die Stadt zum Bleiben“ lebendige Wirklichkeit bleibt.